2013/07/0152•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0152
2013/07/0152Supremo Tribunal Administrativo29 de set. de 2016
Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Antrag auf Aufwandersatz der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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