2013/06/0123•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0123
2013/06/0123Supremo Tribunal Administrativo25 de nov. de 2015
Planung Widmung BauRallg3 Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1
Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird als gegenstandslos geworden erklärt, und das Verfahren wird eingestellt;
Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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