2013/05/0138•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0138
2013/05/0138Supremo Tribunal Administrativo18 de nov. de 2014
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3
Die Beschwerde des Zweit-, Dritt- und Viertbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.
und
Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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