Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0117

2013/05/0117Supremo Tribunal Administrativo4 de nov. de 2016

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Regest

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Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.2016

Spruch

I. Die Beschwerden gegen den erst-, zweit- und drittangefochtenen Bescheid werden abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.831,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. Der viertangefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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