2012/21/0085•Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0085
2012/21/0085Supremo Tribunal Administrativo16 de mai. de 2012
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Maßgebender Zeitpunkt örtliche Zuständigkeit sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Verfahrensbestimmungen Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen örtliche Zuständigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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