2012/10/0106•Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0106
2012/10/0106Supremo Tribunal Administrativo25 de nov. de 2015
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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