2012/07/0108•Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0108
2012/07/0108Supremo Tribunal Administrativo28 de mai. de 2015
Formerfordernisse Verbesserungsauftrag Bejahung Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Formgebrechen behebbare Beilagen Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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