2012/05/0141•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0141
2012/05/0141Supremo Tribunal Administrativo8 de abr. de 2014
Verbesserungsauftrag Ausschluß freie Beweiswürdigung Beweismittel unzuständige Behörde
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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