2012/05/0129•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0129
2012/05/0129Supremo Tribunal Administrativo9 de out. de 2014
Planung Widmung BauRallg3
Der Beschwerdeantrag, der Verwaltungsgerichtshof möge die Umwidmung des Grundstücks Nr. 1235/5 (KG K.) in "Bauland-Wohngebiet, öffentliche Straße" und des gesamten Grundstücks Nr. 1235/1 (KG K.) in "Bauland-Wohngebiet" anordnen, wird zurückgewiesen.
und
Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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