2011/17/0276•Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0276
2011/17/0276Supremo Tribunal Administrativo15 de dez. de 2014
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION
Die Beschwerde der Zweit- und der Drittbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen,
und
Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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