Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0067

2011/13/0067Supremo Tribunal Administrativo22 de jul. de 2015

Abrir fonte

Texto completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.07.2015

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Beschwerde gegen den erstangefochtenen Bescheid wird, soweit sie die Einkommensteuer für das Jahr 2005 betrifft, als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

2. zu Recht erkannt:

Der erstangefochtene Bescheid, soweit er die Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 sowie die Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 betrifft, und der zweitangefochtene Bescheid werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.