2011/05/0050•Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0050
2011/05/0050Supremo Tribunal Administrativo8 de abr. de 2014
Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10
Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als mit ihm die von der Bezirkshauptmannschaft Perg ausgesprochene Kostenersatzpflicht im Umfang der Rechnungen der F Bau GmbH 1.) vom 19. März 2010 in der Höhe von EUR 35.040,-- und 2.) vom "11.5.2010" (gemeint: vom 19. Mai 2010) in der Höhe von EUR 13.912,05 bestätigt wurde und diese Beträge in die Summe der Gesamtkosten der Ersatzvornahme und des vom Beschwerdeführer zu zahlenden Betrages eingeflossen sind, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung der Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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