98/13/0036•Verwaltungsgerichtshof 98/13/0036
98/13/0036Supremo Tribunal Administrativo27 de ago. de 1998
Die zu 98/13/0036 protokollierte Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht über den Devolutionsantrag des Beschwerdeführers hinsichtlich seiner Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1991 und 1992 wird zurückgewiesen.
Über die zu 98/13/0140 protokollierte Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht über die Berufung des Beschwerdeführers, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1993, ergehen gesonderte Verfügungen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.