98/11/0144•Verwaltungsgerichtshof 98/11/0144
98/11/0144Supremo Tribunal Administrativo25 de ago. de 1998
I). zu Recht erkannt:
Der erstangefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II). den Beschluß gefaßt:
Die Behandlung der Beschwerde gegen den zweitangefochtenen Bescheid wird abgelehnt.
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