98/11/0110•Verwaltungsgerichtshof 98/11/0110
98/11/0110Supremo Tribunal Administrativo25 de ago. de 1998
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Gutachten Ergänzung Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Sachverständiger Arzt Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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