98/05/0076•Verwaltungsgerichtshof 98/05/0076
98/05/0076Supremo Tribunal Administrativo1 de set. de 1998
Verbesserungsauftrag Verbesserungsauftrag Ausschluß
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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