98/05/0060•Verwaltungsgerichtshof 98/05/0060
98/05/0060Supremo Tribunal Administrativo1 de set. de 1998
Baubewilligung BauRallg6 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Planung Widmung BauRallg3
Die Beschwerde wird hinsichtlich des Abbruchauftrages für die sechs Stallungen für die Hundezucht als unbegründet abgewiesen; im übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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