97/06/0217•Verwaltungsgerichtshof 97/06/0217
97/06/0217Supremo Tribunal Administrativo3 de set. de 1998
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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