97/05/0161•Verwaltungsgerichtshof 97/05/0161
97/05/0161Supremo Tribunal Administrativo1 de set. de 1998
Planung Widmung BauRallg3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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