97/04/0095•Verwaltungsgerichtshof 97/04/0095
97/04/0095Supremo Tribunal Administrativo30 de set. de 1997
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang
Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen, die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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