97/01/1086•Verwaltungsgerichtshof 97/01/1086
97/01/1086Supremo Tribunal Administrativo23 de set. de 1998
Die angefochtenen Bescheide werden jeweils insoweit, als sie die ihnen zugrundeliegenden Beschwerden in den Punkten "Perlustrierung", "Inschachhalten" und "Strammstehen" der Beschwerdeführer sowie im Punkt "Durchsuchung der persönlichen Besitztümer und Schlafstellen der Beschwerdeführer" zurückweisen (und damit auch hinsichtlich ihres Ausspruchs über die den Beschwerdeführern zum Ersatz auferlegten Kosten), wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat den Beschwerdeführern jeweils Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.