97/01/1084•Verwaltungsgerichtshof 97/01/1084
97/01/1084Supremo Tribunal Administrativo23 de set. de 1998
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide
Die angefochtenen Bescheide werden jeweils insoweit, als sie die ihnen zugrunde liegenden Beschwerden in den Punkten "Perlustrierung", "Inschachhalten" und "Strammstehen" der Beschwerdeführer zurückweisen (und damit auch hinsichtlich ihres Ausspruchs über die den Beschwerdeführern zum Ersatz auferlegten Kosten), wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat den Beschwerdeführern jeweils Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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