96/19/1584•Verwaltungsgerichtshof 96/19/1584
96/19/1584Supremo Tribunal Administrativo18 de set. de 1998
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Spruch und Begründung
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 1.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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