96/19/0453•Verwaltungsgerichtshof 96/19/0453
96/19/0453Supremo Tribunal Administrativo17 de out. de 1997
I. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
II. den Beschluß gefaßt:
Der Wiedereinsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.