96/14/0002•Verwaltungsgerichtshof 96/14/0002
96/14/0002Supremo Tribunal Administrativo16 de jul. de 1996
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 25.240 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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