96/12/0250•Verwaltungsgerichtshof 96/12/0250
96/12/0250Supremo Tribunal Administrativo22 de out. de 1997
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist aus Art. 48 EGV und Art. 1 bis 3 der VO 1612/68, die primär das Recht der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit und auf Zugang zum Arbeitsmarkt innerhalb der Gemeinschaft statuieren, auch das Recht abzuleiten, daß in einem Besoldungssystem, in dem der Bezug unter anderem auch von der Dienstzeit abhängig ist, inhaltlich gleichwertige Tätigkeiten, die in einem anderen Mitgliedstaat früher erbracht worden sind, genauso berücksichtigt werden müssen wie solche früher erbrachten Tätigkeiten im Inland?
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