96/11/0239•Verwaltungsgerichtshof 96/11/0239
96/11/0239Supremo Tribunal Administrativo25 de ago. de 1998
Strafnorm Mängel im Spruch Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.