96/10/0028•Verwaltungsgerichtshof 96/10/0028
96/10/0028Supremo Tribunal Administrativo3 de jun. de 1996
Verantwortlichkeit (VStG §9) verantwortlich Beauftragter
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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