96/07/0127•Verwaltungsgerichtshof 96/07/0127
96/07/0127Supremo Tribunal Administrativo23 de out. de 1997
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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