96/07/0063•Verwaltungsgerichtshof 96/07/0063
96/07/0063Supremo Tribunal Administrativo11 de jul. de 1996
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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