96/06/0189•Verwaltungsgerichtshof 96/06/0189
96/06/0189Supremo Tribunal Administrativo3 de set. de 1998
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenbegehren der zweitmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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