96/04/0043•Verwaltungsgerichtshof 96/04/0043
96/04/0043Supremo Tribunal Administrativo18 de jun. de 1996
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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