96/04/0005•Verwaltungsgerichtshof 96/04/0005
96/04/0005Supremo Tribunal Administrativo18 de jun. de 1996
den Beschluß gefaßt:
Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird bewilligt.
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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