96/03/0018•Verwaltungsgerichtshof 96/03/0018
96/03/0018Supremo Tribunal Administrativo26 de jun. de 1996
Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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