95/19/0987•Verwaltungsgerichtshof 95/19/0987
95/19/0987Supremo Tribunal Administrativo18 de set. de 1998
1. Gemäß § 46 VwGG wir dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattgegeben.
2. Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die Parteien haben die Kosten für ihre Aufwendungen selbst zu tragen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.