95/19/0686•Verwaltungsgerichtshof 95/19/0686
95/19/0686Supremo Tribunal Administrativo20 de jun. de 1996
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 16.700,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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