95/12/0193•Verwaltungsgerichtshof 95/12/0193
95/12/0193Supremo Tribunal Administrativo26 de jun. de 1996
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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