95/12/0175•Verwaltungsgerichtshof 95/12/0175
95/12/0175Supremo Tribunal Administrativo8 de nov. de 1995
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Parteiengehör Stellung des Vertretungsbefugten
Der angefochtene Bescheid wird aufgrund der unter
Zl. 95/12/0192 protokollierten Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die unter Zl. 95/12/0175 protokollierte Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,--, die Beschwerdeführerin dem Bund S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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