95/12/0004•Verwaltungsgerichtshof 95/12/0004
95/12/0004Supremo Tribunal Administrativo26 de jun. de 1996
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Hochschulen Unterricht Kultuswesen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft Verhältnis zu anderen Normen und Materien Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Zurechnung von Bescheiden Intimation Zuständigkeit Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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