95/11/0377•Verwaltungsgerichtshof 95/11/0377
95/11/0377Supremo Tribunal Administrativo22 de fev. de 1996
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Verhältnis zu anderen Materien und Normen Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890.-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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