95/11/0318•Verwaltungsgerichtshof 95/11/0318
95/11/0318Supremo Tribunal Administrativo15 de dez. de 1995
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Gutachten Ergänzung Gutachten Überprüfung durch VwGH Sachverständiger Arzt Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.