95/11/0156•Verwaltungsgerichtshof 95/11/0156
95/11/0156Supremo Tribunal Administrativo15 de dez. de 1995
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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