95/10/0274•Verwaltungsgerichtshof 95/10/0274
95/10/0274Supremo Tribunal Administrativo3 de jun. de 1996
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Forstrecht Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Wildgehege
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund jeweils Schriftsatzaufwand in der Höhe von S 4.000,-- und jeweils Vorlageaufwand in der Höhe von S 282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren an Vorlageaufwand wird abgewiesen.
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