95/10/0139•Verwaltungsgerichtshof 95/10/0139
95/10/0139Supremo Tribunal Administrativo27 de nov. de 1995
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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