95/10/0012•Verwaltungsgerichtshof 95/10/0012
95/10/0012Supremo Tribunal Administrativo23 de out. de 1995
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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