95/09/0320•Verwaltungsgerichtshof 95/09/0320
95/09/0320Supremo Tribunal Administrativo15 de set. de 1998
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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