95/09/0066•Verwaltungsgerichtshof 95/09/0066
95/09/0066Supremo Tribunal Administrativo4 de jun. de 1996
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des Straf- und des Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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