95/09/0020•Verwaltungsgerichtshof 95/09/0020
95/09/0020Supremo Tribunal Administrativo21 de mar. de 1995
Verfahrensbestimmungen
Die drei angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat jedem der drei Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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