95/08/0106•Verwaltungsgerichtshof 95/08/0106
95/08/0106Supremo Tribunal Administrativo5 de set. de 1995
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Entgelt Begriff Anspruchslohn Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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