95/07/0113•Verwaltungsgerichtshof 95/07/0113
95/07/0113Supremo Tribunal Administrativo24 de out. de 1995
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Ablagerung Lagerung Lagern Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Ablagerung Lagerung Lagern
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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